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Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig ist das Finanzamt Lohr.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Arbeitsbereich | Telefon 09352/850 +Nebenstelle |
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Bewertungen nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz | 1406 1431 1456 1223 1273 |
Stand: 25.04.2024