Finanzamt Ansbach

mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.
FA-Nr.: 9203

Aufgaben

Sachliche Zuständigkeit des Finanzamts Ansbach und Aufgabenverteilung zwischen Stammamt und Außenstellen.

Aufgaben

Das Finanzamt Ansbach ist für folgende Festsetzungen und Feststellungen zuständig:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (Messbetrag)
  • Einheitsbewertung (Grund- und Betriebsvermögen)

Aufgabenverteilung zwischen Stammamt und Außenstellen

Zuständig Steuernummer Buchstaben

Finanzamt Ansbach

215/1 - 266/0 ENGLERT I - SCHAD
- 429 - 599 GR - OZ
- sowie für die Aufgabenbereiche Körperschaften
Personengesellschaften
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Lohnsteuer-Arbeitgeber
Vollstreckung
Stundung und Erlass
Grunderwerbsteuer
restliche Bewertung
Finanzkasse

Außenstelle Dinkelbühl

200/0 - 215/0 A - ENGLERT H
- 300 - 428 A - GQ
- sowie für die Einheitsbewertung für folgende Ortschaften:
Arberg, Aurach, Burgoberbach, Dentlein am Forst, Dinkelsbühl, Dombühl, Dürrwangen, Ehingen, Feuchtwangen, Gebsattel, Insingen, Mönchsroth, Ornbau, Röckingen, Rothenburg, Schillingsfürst, Schnelldorf, Schopfloch, Wassertrüdingen, Weiltingen, Wettringen, Wilburgstetten, Wittelshofen und Wörnitz

Außenstelle Rothenburg ob der Tauber

266/1 - 293/3 SCHAE - ZZ
- 600 - 786 P - ZZ

Stand: 01.02.2023

Servicezentren

Unabhängig von der vorgenannten Zuständigkeitsverteilung können Sie im Servicezentrum jeder unserer drei Dienststellen Ihre laufenden steuerlichen Angelegenheiten erledigen.

Nähere Informationen unter Kontakt/Servicezentrum.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen aus dem Finanzamt Ansbach unter Aktuelles/Aus dem Finanzamt.