Aufgaben
Sachliche Zuständigkeit des Finanzamts Ansbach und Aufgabenverteilung zwischen Stammamt und Außenstellen.
Aufgaben
Das Finanzamt Ansbach ist für folgende Festsetzungen und Feststellungen zuständig:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (Messbetrag)
- Einheitsbewertung (Grund- und Betriebsvermögen)
Aufgabenverteilung zwischen Stammamt und Außenstellen
Zuständig | Steuernummer | Buchstaben |
---|---|---|
Finanzamt Ansbach |
215/1 - 266/0 | ENGLERT I - SCHAD |
- | 429 - 599 | GR - OZ |
- | sowie für die Aufgabenbereiche | Körperschaften Personengesellschaften Umsatzsteuer-Voranmeldung Lohnsteuer-Arbeitgeber Vollstreckung Stundung und Erlass Grunderwerbsteuer restliche Bewertung Finanzkasse |
Außenstelle Dinkelbühl |
200/0 - 215/0 | A - ENGLERT H |
- | 300 - 428 | A - GQ |
- | sowie für die Einheitsbewertung für folgende Ortschaften: |
Arberg, Aurach, Burgoberbach, Dentlein am Forst, Dinkelsbühl, Dombühl, Dürrwangen, Ehingen, Feuchtwangen, Gebsattel, Insingen, Mönchsroth, Ornbau, Röckingen, Rothenburg, Schillingsfürst, Schnelldorf, Schopfloch, Wassertrüdingen, Weiltingen, Wettringen, Wilburgstetten, Wittelshofen und Wörnitz |
Außenstelle Rothenburg ob der Tauber |
266/1 - 293/3 | SCHAE - ZZ |
- | 600 - 786 | P - ZZ |
Stand: 01.02.2023
Servicezentren
Unabhängig von der vorgenannten Zuständigkeitsverteilung können Sie im Servicezentrum jeder unserer drei Dienststellen Ihre laufenden steuerlichen Angelegenheiten erledigen.
Nähere Informationen unter Kontakt/Servicezentrum.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen aus dem Finanzamt Ansbach unter Aktuelles/Aus dem Finanzamt.