Finanzamt Ansbach

mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.
FA-Nr.: 9203

Ansprechpartner

Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Zuständig ist das Finanzamt Lohr.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Arbeitsbereich Telefon
09352/850
+Nebenstelle
Bewertungen nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz 1406
1431*
1456
1223
1273

Stand: 12.04.2024

* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar