Finanzamt Ansbach

mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.
FA-Nr.: 9203

Ansprechpartner

Ausländische Unternehmer und Arbeitgeber

Zuständig für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie für deren Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) und für die Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs ist das

Zentralfinanzamt Nürnberg