Finanzamt Amberg

FA-Nr.: 9201

Aufgaben

Das Finanzamt Amberg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und  Erbschaftsteuer zuständig. Die Festsetzung des Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt den Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.

Für folgende Aufgaben erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Amberg auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter.

Aufgabenbereich Örtliche Zuständigkeit
Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis Nürnberger Land
Stadt Nürnberg
Finanzamtsbezirke Hilpoltstein und Schwabach
Festsetzung und Erhebung Körperschaftsteuer Finanzamtsbezirk Neumarkt
Betriebsprüfung Finanzamtsbezirk Neumarkt
Bodenschätzung Finanzamtsbezirk Schwandorf
Lohnsteuerprüfung der Arbeitgeber mit mehr als 500 beschäftigten Arbeitnehmern Finanzamtsbezirk Neumarkt
Umsatzsteuer Sonderprüfung Finanzamtsbezirk Neumarkt
Zentrale Finanzkasse
Steuererhebung
Finanzamtsbezirk Regensburg
Finanzamtsbezirk Neumarkt
Zentralstelle für das Feststellungsverfahren
nach § 151 Abs. 1 Nr. 2-4 BewG
Cham, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt i.d.OPf., Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Regensburg, Schwabach, Schwandorf, Waldsassen, Weiden i. d. OPf.

Stand: 24.11.2021