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Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Steuern allgemein

Buchstaben Telefon
09621/36 + Nebenstelle
A - J 723
K - Schz 724
Sci - Z 722

Stand: 22.08.2023

Insolvenzfälle

Arbeitsbereich Telefon
09621/36 + Nebenstelle
Zentrale Bearbeitung der Insolvenzfälle
A - Z
713

Stand: 22.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Name Telefon
09621/36 + Nebenstelle
A - J 801
K - Z 720

Stand: 22.08.2023

Liquiditätsprüfung

Arbeitsbereich Telefon
09621/36 + Nebenstelle
Liquiditätsprüfungsstelle 714

Stand: 22.08.2023

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