Finanzamt Amberg

FA-Nr.: 9201

Ansprechpartner

Rechtsbehelfsstelle (RbSt)

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Bei der Zuständigkeit der Rechtsbehelfstellen gibt es viele Überschneidungen im Steuernummern- und Namensbereich. Daher ist an dieser Stelle eine Darstellung der Zuständigkeitsverteilung leider nicht möglich.

Bitte entnehmen Sie die Kontaktdaten den Schreiben dieser Stelle oder wenden Sie sich an die Vermittlung 09621 36-0.