Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Waldsassen.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Arbeitsgebiet | Finanzamtsbezirke | Telefon 09632 847+ Nebenstelle |
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Sachgebietsleiter | 126 | |
Grunderwerbsteuer 01 | Amberg Neumarkt |
190 191 119 |
Grunderwerbsteuer 02 | Weiden | 120 121 |
Grunderwerbsteuer 03 | Waldsassen | 122 120 |
Stand: 09.11.2023