Finanzamt Amberg

FA-Nr.: 9201

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Gemeinden Telefon
09621/36
+ Nebenstelle
Stadt Amberg mit Randgemeinden
(Ammersricht, Gärmersdorf, Gailoh, Karmensölden, Raigering, Traßlberg), Schmidmühlen
256
206
Ammerthal, Birgland, Ebermannsdorf, Ensdorf, Freudenberg, Gebenbach, Hahnbach, Hohenburg, Kastl 214
Edelsfeld, Hirschau, Königstein, Poppenricht, Rieden, Schnaittenbach, Vilseck 213
Hirschbach, Illschwang, Sulzbach-Rosenberg, Ursensollen 207
Auerbach, Freihung, Kümmersbruck, Etzelwang, Neukirchen, Weigendorf 204

Stand: 13.11.2023