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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)
Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.
Arbeitsbereich | Telefon 09621/36 +Nebenstelle |
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Betriebsnahe Veranlagungsstelle | 346 347 348 397 398 447 |
Stand: 22.08.2023